6. Geringe Abweichung der Tassenhöhe (geringe Abweichung der Tassenhöhe): Der Höhenunterschied zwischen dem höchsten Teil und dem niedrigsten Teil des Tassenkörpers einer Tasse beträgt nicht mehr als 1,0~1,5 mm.
7. Dickenunterschied der Tassenöffnung: nicht mehr als 0,5~0,8 mm.
8. Scherspuren: bezieht sich auf streifen- oder tausendfüßlerförmige Scherspuren mit einer Länge von nicht mehr als 20–25 mm und einer Breite von nicht mehr als 2,0 mm, die über den Boden der Tasse hinausragen oder weiß und glänzend sind. Scherspuren über 3 mm sind nicht zulässig.
9. Prägedruck: Der Körbchenkörper stellt einen versteckten Abdruck des Schallplattenmusters dar, der in der Head-Up-Ansicht offensichtlich nicht zulässig ist.
10. Der Körbchenkörper ist entleert: bezieht sich auf die Unebenheit des Körbchenkörpers, die aus der Head-up-Ansicht nicht offensichtlich sein darf.
11. Wischen und Kratzen: Wischen bezieht sich auf die Reibung zwischen dem Glasbecher und dem Durchmesser des Glases, wodurch Anlaufspuren auf dem Becherkörper entstehen, die offensichtlich nicht erlaubt sind. Kratzer beziehen sich auf die Druckstellen, die durch Kollisionen zwischen den Gläsern auf der Oberfläche der Becher entstehen. Glänzende Gläser sind nicht erlaubt.